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BGH, 17.01.1969 - 4 StR 537/68 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Führung eines Kraftfahrzeuges - Vorbereitung der Tat - Durchführung der Tat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB (a.F.) § 42m
Papierfundstellen
- VRS 36, 265
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91 Auch der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, offenbart das Nichtvorliegen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit (vgl. auch BGHSt 5, 179 [180 f.]; 17, 218 [220]; BGH VRS 36, 265 [266]).
- BGH, 24.03.1971 - 3 StR 5/71
Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern in Tateinheit mit Unzucht zwischen Männern …
Die Aufhebung der Einzelstrafe im Falle Lütsch hat jedoch den Wegfall der Gesamtstrafe und damit auch der an sich nicht zu beanstandenden Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BGH VRS 36, 265; Martin DAR 1967, 96) zur Folge. - BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71
Räuberische Erpressung und versuchte Unzucht mit Kindern - Anforderungen an die …
Die Anwendungsvoraussetzungen des § 42 m StGB sind auch im übrigen gegeben (vgl. BGHSt 7, 165; BGH VRS 36, 265).
- BGH, 13.04.1978 - 4 StR 120/78
Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit des Richters - Beurteilung der …
Ein Ermessensspielraum besteht für den Richter dann nicht (vgl. auch BGHSt 5, 168, 176; 7, 165 ff; BGH VRS 36, 265, 266). - BGH, 28.04.1971 - 3 StR 293/70
Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich der tateinheitlichen Verurteilung wegen …
Dann wäre die Notzucht aber nicht "in Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeuges" begangen worden (vgl. BGHSt 22, 328; BGH VRS 36, 265, 266). - BGH, 27.10.1970 - 4 StR 393/70
Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz …
Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt entschieden, daß mangelnde Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs vorliegen kann, wenn dem Täter das Kraftfahrzeug zur Vorbereitung oder Durchführung einer Straftat diente (BGHSt 5, 179; 7, 165, 167 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; VRS 36, 265, 266).